Fragen und Antworten zum Thema Covid-19


Kann ich mein Kind vom Regelunterricht befreien lassen?

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.

 

Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung:

Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit.

Die Eltern müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

 

Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.

Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.

Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.

Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Lebt ein Kind mit Menschen aus einer Risikogruppe zusammen und es entsteht so eine Gefährdung dieser Person, dann kann das jeweilige Kind durch die Vorlage eines Antrages, der in Kooperation mit einem Arzt ausgfüllt wird, vom Präsensunterricht befreit werden. Der Unterricht wird in diesem Fall auch in das Homeoffice verlegt.

 

(Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums vom 03.08.2020)


Wo bekomme ich Antworten der niedersächsischen Regierung?

Unter folgendem Link bekommen Sie die neusten Regelungen und Erlasse, an die unsere schulischen Entscheidugen gebunden sind:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/basisinformationen_zu_covid_19_corona/basisinformationen-zu-covid-19-corona-185558.html


Wie sind die Pausen geregelt?

Der Schulgong ist ausgeschaltet. Die Pausenzeiten der Lerngruppen sollen versetzt beginnen und enden, damit sie sich auf den Treppen und Fluren nicht begegnen. Die jeweiligen Klassen verbringen ihre Pausen in den Jahrgängen und bilden somit eine Kohorte.

 


Gibt es eine Notbetreuung für alle Klassen in den Homeoffice-Zeiten?

Grundsätzlich bieten wir an allen Schultagen eine Notbetreuung von 08 Uhr bis 13 Uhr für die Kinder an, die sonst regulär im Homeoffice wären. Allerdings nur für die Kinder, bei denen ein Elternteil aus systemrelevanten Berufen kommt. Entnehmen Sie bitte dem Anmeldebogen (unter Aktuelles), welche Berufsgruppen zu den systemrelevanten Berufen zählen.


Muss mein Kind im Schulalltag einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

An den niedersächsischen Schulen herrscht außerhalb des Unterrichts eine Maskenpflicht. Auf dem Hof dürfen die Masken abgenommen werden.

Besprechen Sie dieses Thema innerhalb der Familie und üben Sie das Tragen eines Mundschutzes ggf. mit Ihrem Kind. Gerne unterstützen wir Sie von Seiten der Schule.